Ein Feuer kostet bis zu 5000 Euro
Wie die Stadtverwaltung Bendorf mitteilt, ist das Baden im Rhein zwar grundsätzlich erlaubt, und zwar aufgrund der Verordnung über das Baden in Bundeswasserstraßen. Verbote gibt es nur für bestimmte Flächen in der Nähe von Häfen, dies überwacht die Wasserschutzpolizei. In Bendorf sind weite Teile des Rheinufers wegen gewerblicher Nutzung (Hafen/Gelände der Firma Kann) der Öffentlichkeit nicht zugänglich.
Die anderen Flächen in Bendorf sind, so Stadtsprecherin Theresia Artzdorf, „wegen steiler Uferabhänge, wenig flachem Rheinufer und der Abtrennung durch die Bahnlinie überwiegend wenig attraktiv“ für Badende. Vonseiten der Stadt werde nicht kontrolliert, zumal Schutzvorkehrungen „zu den Aufgaben der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung als Eigentümer der Uferflächen gehören – und nicht der Kommune.“ Vermehrt zu beobachten am steinigen Rheinufer sind Lagerfeuer. Dies ist aber laut Gefahrenabwehrverordnung der Stadt in öffentlichen Anlagen außerhalb zugelassener Feuerstellen verboten. Strafe: bis zu 5000 Euro. Wenn man auf einem Privatgrundstück am Rhein Feuer entzünden will, braucht man die Genehmigung des Eigentümers. Allerdings müssen umwelt- und emissionsrechtliche Bestimmungen beachtet werden.