Angaben einer inzwischen 31-jährigen Zeugin stimmen mit Aussehen des Angeklagten nicht überein
: Überfall auf Spielhallen: Sind Aussagen der Aufsicht glaubhaft?
Angaben einer inzwischen 31-jährigen Zeugin stimmen mit Aussehen des Angeklagten nicht überein
Überfall auf Spielhallen: Sind Aussagen der Aufsicht glaubhaft?
Ein Mann soll Spielhallen in Koblenz überfallen haben. dpa
Koblenz. Der Prozess vor dem Koblenzer Landgericht gegen einen 29-jährigen Mann, der im Dezember zwei Spielhallen in der Schlossstraße und der Löhrstraße in Koblenz überfallen haben soll, ist mit der Vernehmung der damaligen Spielhallenaufsicht in der Schlossstraße fortgesetzt worden. Die inzwischen 31-Jährige wurde am 10. Dezember überfallen. Da die Rumänin beim vorangegangenen Verhandlungstermin sprachliche Probleme erkennen ließ, wurde sie nun im Beisein einer Dolmetscherin vernommen.
Lesezeit 2 Minuten
Die damalige Beute betrug etwa 381 Euro, so weit sie sich erinnerte. Laut Firmenpolitik durfte sie nur 400 Euro in der Kasse haben, sie erinnerte sich, dass es etwas mehr war, der Täter habe aber nur gestückelte Scheine und 2-Euro-Stücke erbeuten können.