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Region/Koblenz

Abgasskandal: Werden einige Dieselautos in der Region nun aus dem Verkehr gezogen?

Von Katrin Steinert
Die meisten haben das Software-Update bereits erledigt, und die Vertragswerkstätten hatten viel zu tun. Bei der Löhrgruppe wurden bislang bis zu 60.000 Dieselautos umgerüstet – bis zu zwölf Wagen kamen täglich in die Werkstatt des Volkswagenzentrums Koblenz. 
Die meisten haben das Software-Update bereits erledigt, und die Vertragswerkstätten hatten viel zu tun. Bei der Löhrgruppe wurden bislang bis zu 60.000 Dieselautos umgerüstet – bis zu zwölf Wagen kamen täglich in die Werkstatt des Volkswagenzentrums Koblenz.  Foto: Archiv Uli Pohl

Den bundesweiten Dieselabgasskandal haben Zigtausende Autofahrer in Koblenz und in der Region zu spüren bekommen: Sie mussten ihre Dieselautos einem Software-Update unterziehen. Doch jetzt droht einigen Haltern die Zwangsstilllegung.

Lesezeit: 3 Minuten
Der Grund: Die Übergangsfrist für die Nachrüstung etlicher Modelle läuft aus. Zurzeit müssen noch 17 Autohalter in Koblenz das Software-Update nachholen, im Landkreis sind es ebenfalls 17. Das aber dürfte nicht das Ende der Fahnenstange sein. Andernachs Pressesprecher Christoph Maurer sagt: „Es kann sein, dass da noch was kommt.“ Die ...
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Rückrufaktion: Woher die Zulassungsstelle weiß, wer nicht umgerüstet hat

Nachdem bekannt geworden war, dass Dieselautos der Marken VW und Audi mit manipulierter Abgasreinigung ausgestattet wurden, forderte das Kraftfahrtbundesamt als Typgenehmigungsbehörde die Konzerne auf, alle Fahrzeuge mit unzulässiger Abschalteinrichtung umzurüsten.

Dirk Rombelsheim leitet die Koblenzer Zulassungsbehörde und erklärt: „Hierauf gab es bei den Konzernen Rückrufaktionen bei Herstellern bestimmter Modelle.“ Betroffen sind Skoda, VW, Audi und Seat, die dem Volkswagenkonzern angehören. BMW musste im März den Rückruf starten, Daimler im Juni.

Wenn festgestellt wird, dass Fahrzeughalter nicht an der Rückrufaktion innerhalb der Frist teilgenommen haben, wird der örtlichen Zulassungsstelle die Fahrzeugidentifizierungsnummer übermittelt. „Dann kontaktieren wir den Halter.“ Der hat vier Wochen Zeit, das Update nachzuweisen. „Erst dann ordnen wir die Zwangsstilllegung an“, erklärt Rombelsheim. Dagegen kann der Halter Widerspruch einlegen, wenn er gegen den Konzern klagt.

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