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Entscheidung Verwaltungsgericht Koblenz weist Klage von Projektentwickler ab - Position der Kreisverwaltung bestätigt
Gefährdung fürs Welterbe: Gericht lehnt Weilerer Windräder klar ab
Windkraftanlagen
Rotoren einer Windkraftanlagen. Foto: Carsten Rehder dpa/Archiv
Carsten Rehder dpa/Archiv. dpa

Koblenz/Boppard. Das Aus für Windräder bei Boppard ist vom Verwaltungsgericht Koblenz besiegelt worden. Obwohl sie außerhalb von Kernzone und Rahmenbereich des Unesco-Welterbes Oberes Mittelrheintal geplant waren, dürfen die drei Räder auf der Gemarkung Weiler nicht gebaut werden. Dies teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Lesezeit 2 Minuten
Der Entscheidung des Koblenzer Gerichts geht ein jahrelanger Streit voraus. Zuletzt hatte die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück als zuständige Genehmigungsbehörde gegenüber unserer Zeitung im Februar letzten Jahres noch einmal bekräftigt, dass sie die Anlagen ablehnt, weil diese aufgrund einer Sichtbeziehung zum Rheintal gerade auf die Burgen einen optisch „dominierenden“ Einfluss hätten.

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