Plus
Gelsdorf

Lautstark: Gülle-Gegner gehen auf die Straße

Von Horst Bach
Etwa 60 Demonstranten zogen am Samstag lautstark durch Gelsdorf, um ihren Protest gegen das Güllelager kundzutun.
Etwa 60 Demonstranten zogen am Samstag lautstark durch Gelsdorf, um ihren Protest gegen das Güllelager kundzutun. Foto: Horst Bach

Vereint in ihrem Protest gegen den Bau eines rund 5,5 Millionen Liter Gülle fassenden Beckens in Gelsdorf traf sich die Bürgerinitiative Gülle-Stopp (BI) am Samstagmittag in Gelsdorf zu einem Demonstrationszug. „Gülle aus industrieller Massentierhaltung ist gefährlicher Sondermüll, der auf Grafschafter Ackerböden und Grünflächen verklappt wird“, argumentiert der Vorsitzende der „Bürgerinitiative gegen Gülletransporte, industrielles Güllelager und Massentierhaltung in Wohnortnähe“ (kurz: Gülle-Stopp), Ulrich Hermanns aus Esch.

Lesezeit: 2 Minuten
Gülle-Stopp wehrt sich insbesondere gegen die Entsorgung von tierischen Abfällen aus der Massentierhaltung auf Grafschafter Äckern und Grünflächen. Eine Güllegrube sei ohnehin ein Sammelbecken für multiresistente Keime und andere Krankheitserreger, legte sich Hermanns fest. Die Lebens- und Wohnqualität auf der Grafschaft werde durch ein riesiges Güllebecken deutlich leiden, und Grundstücke ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
  • 4 Wochen für nur 99 Cent testen
  • ab dem zweiten Monat 9,99 €
  • Zugriff auf alle Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
E-Paper und
  • 4 Wochen gratis testen
  • ab dem zweiten Monat 37,- €
  • Zugriff auf das E-Paper
  • Zugriff auf tausende Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
Bereits Abonnent?

Fragen? Wir helfen gerne weiter:
Telefonisch unter 0261/9836-2000 oder per E-Mail an: aboservice@rhein-zeitung.net

Oder finden Sie hier das passende Abo.

Anzeige

Warum demonstriert die Bürgerinitiative?

Anlass ist der aktuelle Stand in der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Landwirt und der Genehmigungsbehörde. Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte im November 2016 die Kreisverwaltung verpflichtet, die beantragte Baugenehmigung zur Errichtung des 5,5 Millionen Liter Gülle fassenden Beckens mit Auflagen und Nebenbestimmungen zu erteilen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz erteilte dagegen jüngst die Entscheidung, dem Antrag der Kreisverwaltung und der Gemeindeverwaltung Grafschaft auf Berufung zuzustimmen.

Argumentiert hatten Kreis und Gemeinde unter anderem mit dem nicht ausreichenden Erschließungsangebot des Landwirts beim Ausbau des Wirtschaftswegs für den Schwerlastverkehr, fehlenden wasserrechtlichen Voraussetzungen sowie der laufenden Klage der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Nitratbelastung des Grundwassers und den damit verbundenen anstehenden Änderungen des Düngegesetzes und der Düngeverordnung. hb

Meistgelesene Artikel