Warum demonstriert die Bürgerinitiative?
Anlass ist der aktuelle Stand in der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Landwirt und der Genehmigungsbehörde. Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte im November 2016 die Kreisverwaltung verpflichtet, die beantragte Baugenehmigung zur Errichtung des 5,5 Millionen Liter Gülle fassenden Beckens mit Auflagen und Nebenbestimmungen zu erteilen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz erteilte dagegen jüngst die Entscheidung, dem Antrag der Kreisverwaltung und der Gemeindeverwaltung Grafschaft auf Berufung zuzustimmen.
Argumentiert hatten Kreis und Gemeinde unter anderem mit dem nicht ausreichenden Erschließungsangebot des Landwirts beim Ausbau des Wirtschaftswegs für den Schwerlastverkehr, fehlenden wasserrechtlichen Voraussetzungen sowie der laufenden Klage der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Nitratbelastung des Grundwassers und den damit verbundenen anstehenden Änderungen des Düngegesetzes und der Düngeverordnung. hb