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Kottenborn

Kreisverwaltung: Ulme in Kottenborn kein Naturdenkmal

Laut Kreisverwaltung in Kottenborn ist die Ulme neben der Kapelle kein offizielles Naturdenkmal.  Foto: Werner Dreschers
Laut Kreisverwaltung in Kottenborn ist die Ulme neben der Kapelle kein offizielles Naturdenkmal. Foto: Werner Dreschers

Auch wenn es gern so gesehen wird: Bei der jahrhundertealten Ulme in Kottenborn, deren beabsichtigte Fällung vor allen in sozialen Netzwerken für Aufregung gesorgt hatte, handelt es sich nicht um ein offizielles Naturdenkmal.

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„Die Ulme ist kein Naturdenkmal im Sinne des Paragraf 28 des Bundesnaturschutzgesetztes“, erklärte die Kreisverwaltung auf Anfrage unserer Zeitung. Danach sind Naturdenkmale „rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist aus wissenschaftlichen, naturkundlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart ...