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Kottenborn
Kreisverwaltung: Ulme in Kottenborn kein Naturdenkmal
„Die Ulme ist kein Naturdenkmal im Sinne des Paragraf 28 des Bundesnaturschutzgesetztes“, erklärte die Kreisverwaltung auf Anfrage unserer Zeitung. Danach sind Naturdenkmale „rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist aus wissenschaftlichen, naturkundlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart ...