1 Anschlusstelle Blankenheim (B 51) bis Anschlussstelle Lommersdorf (L 115z): Der nördliche sechs Kilometer lange Abschnitt liegt vollständig in Nordrhein-Westfalen und wird von Straßen.NRW geplant. Derzeit wird an einem Deckblatt zum Planfeststellungsverfahren gearbeitet, das seit Ende 2012 läuft. Inhalte sind vor allem die Aktualisierung der naturschutzfachlichen Kartierungen und der Verträglichkeitsprüfungen, Anpassungen aufgrund aktueller Rechtsprechung und eine Optimierung des landespflegerischen Maßnahmenkonzeptes. Zusätzlich wurden im Bereich der Anschlussstelle Blankenheim ein Mitfahrerparkplatz und ein zusätzliches Bauwerk zur Unterführung des Armuthsbaches sowie eines Wirtschaftsweges ergänzt. Die Lagerung von überschüssigem, entnommenem Baumaterial (Erdreich) im Bereich der ehemaligen Nike-Station (Raketenbasis) wurde aufgrund aktueller Rechtsprechung vom Planfeststellungsverfahren zum Neubau der A 1 entkoppelt. Aufgrund naturschutzfachlicher Nachmeldungen wurde die Anschlussstelle Lommersdorf umgeplant. Ebenso wurden vor dem Hintergrund der bereits erstellten Gutachten zur Verträglichkeit mit der Wasserrahmenrichtlinie und hier vor allem im Hinblick auf den Einfluss von Tausalz alle vier Entwässerungsanlagen optimiert.
2 Anschlussstelle Lommersdorf (L 115z) bis Anschlussstelle Adenau (L 10): Die geplante Achse der A 1 schneidet in diesem Abschnitt elf Mal die Landesgrenze. 56 Prozent der der Strecke liegen in NRW, 44 Prozent in Rheinland-Pfalz. Der 8,7 Kilometer lange Abschnitt wird auf der Grundlage eines Staatsvertrages zwischen den Bundesländern seit 2010 von Straßen.NRW geplant. Die Kosten in diesem Abschnitt liegen inklusive der beiden Talbrücken über den Aulbach und die Ahr und acht weiterer Bauwerke derzeit bei circa 245 Millionen Euro.
3 Anschlussstelle Kelberg (B 410) bis Anschlussstelle Adenau (L 10): Der 10,5 Kilometer lange Abschnitt liegt vollständig in Rheinland-Pfalz und wird vom Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) geplant. Dort laufen derzeit die Vorbereitungen für die Wiederaufnahme des Planfeststellungsverfahrens. Dazu zählen insbesondere die Aktualisierung der naturschutzfachlichen Kartierungen und der Verträglichkeitsprüfungen, Anpassungen aufgrund aktueller Rechtsprechung und eine Optimierung des landespflegerischen Maßnahmenkonzeptes. Die Planfeststellungsunterlagen für diesen Abschnitt wurden im November 2017 eingereicht.
Quelle: LBM/Straßen.NRW