Prozess Streit zwischen Kreuznacher Diakonie und der Stadt - Verwaltungsgericht Koblenz empfiehlt politische Lösung
Wer zahlt Feuerwehreinsätze in Altenheimen? Gericht empfiehlt politische Lösung
Weil Alarme durch Brandmelder zunehmen, verfolgt die Stadt Bad Kreuznach das Verfahren vorm Verwaltungsgericht Koblenz genau. Möglicherweise steht die Höhe des Pauschalbetrags für Fehlalarme von Brandmeldern, die seit 2012 im Land gesetzlich vorgeschrieben sind, auf dem Prüfstand. Foto: Stefan Munzlinger
Stefan Munzlinge

Bad Kreuznach. Es begann mit angekokeltem Essen und endet nun mit einem Gerichtsprozess: Seit dreieinhalb Jahren streiten die Kreuznacher Diakonie und die Stadt Bad Kreuznach um die Kosten für Feuerwehreinsätze. Auslöser des Konflikts war ein Vorfall vom 8. Juni 2014: Die Bewohnerin eines Seniorenheimes lässt einen Topf mit Kartoffeln unbeaufsichtigt auf dem Herd stehen. Das Wasser verdampft, die Kartoffeln beginnen zu qualmen, der Brandmelder schlägt Alarm. Die Feuerwehr rückt mit 23 Mann und zwei Fahrzeugen aus. Doch als sie eintrifft, hat die Rentnerin den Topf bereits vom Herd genommen. Zu einem Brand kommt es nicht. Wer aber muss nun den Feuerwehreinsatz bezahlen? Das soll jetzt das Verwaltungsgericht Koblenz ein für alle Mal klären.

Lesezeit 2 Minuten
Zwischen Juni und November 2014 musste die Feuerwehr fünfmal ausrücken, weil Brandmeldeanlagen in den Seniorenheimen Wohnpark Sophie Scholl und Elisabeth Jäger Haus Alarm schlugen. Ursache war stets angekokeltes Essen. Mal brannten Kartoffeln im Topf an, mal Kirschen.

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