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Kreis Bad Kreuznach

Pflegermarkt ist leergefegt: Wie die Kliniken um Personal werben

Von Silke Bauer
Eugen Wolf ist einer von 116 Azubis, die am Diakonie-Krankenhaus zu Gesundheits- und Krankenpflegern ausgebildet werden.  Foto: Angelika Christ
Eugen Wolf ist einer von 116 Azubis, die am Diakonie-Krankenhaus zu Gesundheits- und Krankenpflegern ausgebildet werden. Foto: Angelika Christ

Gesundheitsminister Jens Spahn hat ein neues Gesetz auf den Weg gebracht, das seit Anfang des Jahres gilt: das Pflegepersonalstärkungsgesetz. Kliniken in ganz Deutschland dürfen nun so viele zusätzliche Pflegekräfte einstellen wie sie möchten – und nicht nur das: Jede dieser zusätzlichen Stellen soll vollständig von den Krankenkassen refinanziert werden. Doch wie sieht es in unserer Region momentan denn überhaupt aus in Sachen Pflegepersonalausstattung? Der „Oeffentliche“ hat beim Krankenhaus St. Marienwörth und dem Diakonie-Krankenhaus in Bad Kreuznach nachgehört.

Lesezeit: 2 Minuten
„Dadurch, dass wir selbst ausbilden und sehr flexible Arbeitszeitmodelle anbieten, gelingt es uns vergleichsweise gut, die Stellen so zu besetzen, dass unsere Patienten pflegerisch gut versorgt sind“, sagt Angelika Christ, Pressesprecherin am Diakonie-Krankenhaus, und bezieht sich dabei auf die Standorte Bad Kreuznach und Kirn. Im Krankenhaus St. Marienwörth schwanke die ...
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Das neue Gesetz in Kürze

Das Pflegepersonalstärkungsgesetz soll spürbare Verbesserungen im Alltag der Pflegekräfte durch bessere Personalausstattung und Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege bringen. Jede zusätzliche Pflegestelle am Bett wird vollständig von den Kostenträgern refinanziert. Für die erforderlichen Mittel gilt anders als bisher keine Obergrenze, der Eigenanteil der Krankenhäuser von 10 Prozent entfällt.

Die Mittel sind zweckgebunden für zusätzliche Pflegestellen am Bett. Die Mittel des laufenden Pflegestellenförderprogramms verbleiben dem Krankenhaus. Nicht verwendete Mittel sind zurückzuzahlen. Es werden auch pflegeentlastende Maßnahmen von den Kostenträgern finanziert, zum Beispiel, wenn Krankenhäuser zur Verbesserung des Betriebsablaufs die Essensausgabe oder den Wäschedienst auf andere Personalgruppen übertragen (Quelle: Bundesgesundheitsministerium).
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