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VG Bad Kreuznach

Landrätin zur Wahlanfechtung in der VG Bad Kreuznach: Wir prüfen nicht nach Lautstärke

Wird die Bürgermeisterwahl in der VG Bad Kreuznach (hier beim Stichwahlabend am 18. März in Neu-Bamberg) wiederholt? Damit rechnet niemand, doch ausgeschlossen scheint das nach der Wahlanfechtung nicht.
Wird die Bürgermeisterwahl in der VG Bad Kreuznach (hier beim Stichwahlabend am 18. März in Neu-Bamberg) wiederholt? Damit rechnet niemand, doch ausgeschlossen scheint das nach der Wahlanfechtung nicht. Foto: Stefan Munzlinger

Seit 13 Tagen ist der parteilose Bürgermeister Marc Ullrich (VG Bad Kreuznach) im Amt. Auf Abruf? Das kann momentan niemand sagen. Denn die Entscheidung der in der Kreisverwaltung sitzenden Kommunalaufsicht über eine aktuelle Wahlanfechtung steht weiter aus.

Lesezeit: 2 Minuten
Spendenaufrufe und Fotos auf Facebook: Der scheidende VG-Bürgermeister und Wahlleiter Peter Frey (SPD) hat vor der Urwahl seines SPD-unterstützten Nachfolgers Ullrich am 4. und 18. März gegen seine Neutralitätspflicht verstoßen – findet der Pleitersheimer Michael Schmitt und hat die Wahl bereits am 21. März angefochten. Damit nicht genug zeigte er ...
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Stefan Munzlinger zur Frage, was ein Wahlleiter darf und was er lassen sollte: Wahlleiter – das begrenzte Wesen

Zitieren wir die 68er: „Der Mensch ist politisch.“ Ist er aber auch zwingend parteiisch? Beispiel: ein Wahlleiter mit Parteibuch. Wie groß ist sein Spielraum, welche Grenzen sind ihm gesetzt?

Auch ein Wahlleiter darf eine Meinung haben (Grundgesetz, Artikel 5), sollte sie aber nicht hinausposaunen. Dass er sich dezent als Sympathisant eines Kandidaten zu erkennen gibt, ist nicht generell verboten, aber mehr als eine Frage des Stils. Seine Pflicht: Er hat eine Wahl ohne Präferenzen für Parteien und Personen zu leiten. Gibt es ihn, den großen Neutralen, der alle Wahlen unanfechtbar beaufsichtigt?

Die Kernfrage: Durfte Sozialdemokrat Peter Frey als Wahlleiter und (wenn auch scheidender) Bürgermeister auf seiner privaten Facebook-Seite mit etlichen Fotos für den SPD-unterstützten Kandidaten Marc Ullrich werben? Das muss die Kommunalaufsicht entscheiden. Sollte sie der Anfechtung stattgeben, haben wir das weit größere Problem: Wer darf künftig überhaupt noch Wahlen leiten?

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