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Fusion Kirn und Kirn-Land: Nach 30 Jahren endlich am Ziel

Von Armin Seibert
Das unter Denkmalschutz stehende Stadtwerkehaus soll bis Ende 2020 als Verwaltungsgebäude aufgegeben werden, aber in städtischem Eigentum bleiben. Bürgermeister Kilian hofft, hier ein Stück Stadtentwicklung verwirklichen zu können. Die Werke ziehen in die VG und an die Kläranlage.  Fotos: Armin Seibert
Das unter Denkmalschutz stehende Stadtwerkehaus soll bis Ende 2020 als Verwaltungsgebäude aufgegeben werden, aber in städtischem Eigentum bleiben. Bürgermeister Kilian hofft, hier ein Stück Stadtentwicklung verwirklichen zu können. Die Werke ziehen in die VG und an die Kläranlage. Fotos: Armin Seibert Foto: as

Das Ziel, der Zusammenschluss von Kirn und Kirn-Land, scheint endlich erreicht. Der Fusionsvertrag über den freiwilligen Zusammenschluss der Stadt Kirn und der Verbandsgemeinde Kirn-Land liegt nach 30 Jahren als Entwurf vor. Erstmals vorgestellt wurde das 17 Seiten starke, sehr detailliert ausformulierte Werk am Donnerstag in der Haupt- und Finanzausschusssitzung des Stadtrats und dort einstimmig gebilligt.

Lesezeit: 5 Minuten
Bis mittags um 14 Uhr habe man noch daran gefeilt, sagte Bürgermeister Martin Kilian bei der Vorstellung. Das Innenministerium habe schon grünes Licht gegeben, doch Änderungswünsche seien möglich, sagte er dem Ausschuss. Bis Montag möchte er dann Bescheid haben, damit das vor der Verbandsgemeinderatssitzung am Donnerstag, 17. Januar, geklärt werden ...
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Im Vertragsentwurf steht unter Name noch „XXX“

Kirn. Im Fusionsvertragsentwurf ist auf 17 Seiten das meiste geregelt. Unter Paragraf 1 Grundlegende Bestimmungen stand gestern bei Name noch „XXX“.

Dafür sind viele andere Dinge detailliert geregelt.

Einige Beispiele:

  • Alle Verwaltungsstandorte werden digital vernetzt.
  • Der neue Verbandsgemeinderat und der/die Bürgermeister /in werden am 20. Oktober (Stichwahl am 3. November) gewählt.

Es gibt sechs Fachbereiche:

  • 1. Zentrale Dienste,
  • 2. Finanzen und Wirtschaftsförderung/Kasse,
  • 3. Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen,
  • 4. Soziale Sicherung,
  • 5. Sicherheit und Ordnung,
  • 6. Kommunale Betriebe.

Die Bereiche 1, 2, 4 und 5 werden im VG-Verwaltungsgebäude Bahnhofstraße, 3 und 6 im Rathaus Kirchstraße untergebracht. Bis Anfang 2021 sollen Betriebshof und Lager der Wasserversorgung an der Kläranlage untergebracht sein.

Die Stadt Kirn verliert ihre eigene Verwaltung und die Hauptamtlichkeit des Bürgermeisters. Es besteht Einvernehmen, dass die neue VG dem besonderen Aufgabenportfolio der Stadt entsprechen muss. Dazu gehören. Stadtentwicklung, Leerstandmanagement, Wirtschaftsförderung, Märkte, Kirner Kerb, Kunstausstellungen, Ehrenamtsförderung.

Bedienstete und Versorgungsempfänger (darunter der Stadtbürgermeister) gehen auf die Verbandsgemeinde über, ebenso Beamte und Azubis. Erworbene Besitzrechte werden nicht eingeschränkt. Bis zum 30. Juni 2020 ist ein Personalrat zu wählen.

Alle Feuerwehren gehen unter Beibehaltung der vorhandenen Strukturen in die Trägerschaft der neuen Verbandsgemeinde über, die bisherigen Wehrleiter bleiben bis zur Neuwahl im Amt.

Das Jahnbad wird Sondervermögen des Eigenbetriebs der neuen Verbandsgemeinde, wird dauerhaft weitergeführt und über die allgemeine Verbandsumlage finanziert (ohne Sonderumlage der Stadt), Betrieb und Unterhaltungspflicht des Hochwasserschutzes gehen auf die VG über.

Sportzentrum Loh, Volkshochschule und Stadtbücherei bleiben bei der Stadt.

Die Flächennutzungspläne von Stadt und VG gelten weiter, bis (spätestens 2028) ein neuer aufgestellt wird.

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung gehen vollständig auf die neue VG über, der Zweckverband Gruppenwasserwerk wird aufgelöst und spätestens 2023 ein einheitliches Beitrags-, Entgelt-. und Gebührensystem eingeführt.

Der gemeinsame Haushaltsplan wird Anfang 2020 beschlossen, bis zum 31. Dezember 2019 sind Schlussbilanzen zu erstellen. Mit Aufgaben und Vermögen gehen die dazugehörigen Verbindlichkeiten Kirns auf die VG über. Liquiditätskredite sind ausgenommen. Stadt und VG haben alles zu unterlassen, was zu unangemessenen neuen finanziellen Belastungen der neuen VG führen kann. Die Partner tauschen sich rechtzeitig aus.

Es wird ein Lenkungsausschuss gebildet, der den Fusionsprozess koordiniert. Bürgermeister, Beigeordnete, Fraktionsvorsitzende, Büroleiter und Kämmerer, Personalrat und Gemeindevertreter gehören dem Ausschuss an. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet die Kreisverwaltung.

Die Vereinbarung tritt am Tag der Unterzeichnung in Kraft. as