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Bad Kreuznach/Kirn

Ein Jahr Haft auf Bewährung: Stalken war „nur“ Beleidigung in 21 Fällen

Von Christine Jäckel
Beledigende und bedrohende SMS müssen nicht immer Stalking sein.  (Symbolfoto)
Beledigende und bedrohende SMS müssen nicht immer Stalking sein.  (Symbolfoto) Foto: DPA

Mit beleidigenden Kurznachrichten belästigte eine 43-jährige Kirnerin über zwei Monate mehrere Personen in ihrem Bekanntenkreis. Dafür verurteilte sie das Amtsgericht Bad Kreuznach wegen Beleidigung in 21 Fällen, davon in einem Fall mit einer versuchten Nötigung, zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

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Von der ursprünglich angeklagten Nachstellung („Stalking“) sprach das Gericht sie frei. Zuvor war auch die Staatsanwaltschaft von diesem Vorwurf abgerückt, weil nur kurz dauernd. „Für den Nachweis einer Nachstellung bestehen hohe Anforderungen, daher kommen von den angezeigten Fällen des Stalking maximal 5 Prozent zu einer Verurteilung“, erläuterte Staatsanwalt Christian Loch. Eine Nachstellung ...