Versuchter Totschlag in Lahnstein: Urteil gegen die Angeklagte wurde aufgehoben - Revisionsverhandlung hat begonnen
War es nur Beihilfe oder Mittäterschaft? Versuchter Totschlag in Lahnstein – Revisionsverhandlung hat begonnen
Justitia
Der 25-Jährige, der wegen schweren sexuellem Missbrauch angeklagt war, zeigte sich voll geständig. Vor einer Gefängnisstrafe bewahrte es ihn nicht.
David-Wolfgang Ebener. dpa/David-Wolfgang Ebener

Koblenz/Lahnstein. Sie soll sich dazu entschieden haben, sich an der Tat ihres Ehemannes zu beteiligen, zu versuchen, einen anderen Menschen zu töten. Dazu wurde die junge Frau im September 2017 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten zur Bewährung verurteilt. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft und des Nebenklägers wurde das Urteil gegen die Angeklagte nun aufgehoben und zur neuen Verhandlung zurückverwiesen. Unter anderem stand die Frage im Raum, ob die Taten der Angeklagten als Behilfe oder als Mittäterschaft zu bewerten seien. Seit Donnerstag wird der Fall am Landgericht Koblenz neu verhandelt. Das Urteil gegen den nunmehr 45 Jahre alten Angeklagten ist hingegen rechtskräftig. Er war wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

Lesezeit 2 Minuten
Das war passiert: Mitte März 2017 lag ein 32 Jahre alter Mann blutüberströmt im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses im Stadtteil Niederlahnstein am Boden – mit einem lebensgefährlichen Messerstich in der Lunge. Dies war das blutige Ende eines monatelangen Streits zwischen einem algerischstämmigen und einem polnischstämmigen Paar.

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