Gleichstellung VdK-Berater kritisiert Fahrer, die ihr Auto vor Behindertenübergängen abstellen - Verwarnungsgeld wird fällig: VdK-Berater kritisiert: Behindertenübergänge zugeparkt
Gleichstellung VdK-Berater kritisiert Fahrer, die ihr Auto vor Behindertenübergängen abstellen - Verwarnungsgeld wird fällig
Heribert Obel, VdK-Berater für barrierefreies Bauen und Wohnen, hat schon mehrfach Autofahrer in Oelsberg (hier in der Nähe des Friedhofs) oder auch Nastätten erwischt, die vor Behindertenübergängen parken. Doch das Parken vor abgesenkten Bordsteinen ist generell verboten. Foto: Obel/VdK Heribert Obel
Nastätten/Oelsberg. Schon mehrfach hat Heribert Obel die Parksünder erwischt – in Oelsberg, aber auch in Nastätten. Sie haben ihr Auto einfach vor den Übergängen für Menschen mit Seh- und Gehbehinderung abgestellt. „Aber das darf man grundsätzlich nicht“, erklärt der Berater für barrierefreies Bauen und Wohnen des VdK im Rhein-Lahn-Kreis.
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Eine extra Regelung für das Parken vor den abgesenkten Gehsteigen mit den weißen Noppen- und Rillenplatten gibt es nicht. Aber nach Paragraf 12 der Straßenverkehrsordnung ist das Parken vor Bordsteinabsenkungen generell unzulässig. Dazu hat sich Obel schon fachkundigen Rat im Nastätter Ordnungsamt geholt.