Kartellamt will Datensammeln einschränken
Das Bundeskartellamt will die Sammlung von Nutzerdaten durch Facebook in Deutschland massiv einschränken und damit einen Präzedenzfall für die Online-Wirtschaft schaffen. Das Kartellamt verfügte „weitreichende Beschränkungen“ bei der Verarbeitung von Nutzerdaten. Das Online-Netzwerk darf danach Daten seiner Dienste wie Instagram und Whats-App oder von Websites anderer Anbieter nur noch mit dem Facebook-Konto des Nutzers verknüpfen, wenn dieser es ausdrücklich erlaubt hat.
„Es ist so eine Art interne Entflechtung der Datenverarbeitung bei Facebook“, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt in dieser Woche. Wenn der Nutzer die Einwilligung verweigere, dürfe Facebook ihn nicht von seinen Diensten ausschließen. Das Online-Netzwerk hat nun zwölf Monate Zeit, sein Verhalten zu ändern. Komme es den Auflagen nicht nach, könne das Kartellamt wiederholt Zwangsgelder von jeweils bis zu 10 Millionen Euro verhängen. Facebook kann Beschwerde gegen die Entscheidung beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen und mit einem Eilantrag die Aussetzung der Fristen beantragen.