Drei Jahre Freiheitsstrafe können drohen - Warum der Zettel hinterm Scheibenwischer nicht reicht
Bis hin zur Freiheitsstrafe: Unfallflucht auch im Kreis Altenkirchen kein Kavaliersdelikt
Auf Nummer sicher geht ein Unfallverursacher, wenn er statt eines Zettels zu schreiben die Polizei informiert. Symbolfoto: dpa
picture alliance / Roland Weihra

Kreis Altenkirchen. Eine 43-jährige Betzdorferin ist am Montag am Betzdorfer Amtsgericht wegen Unfallflucht zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 20 Euro verurteilt worden: Ende Mai 2018 soll sie auf dem Parkplatz eines Drogeriemarktes in Betzdorf ein Auto touchiert haben. Sachschaden: 1013 Euro. Vor Gericht versicherte die Frau zwar, dass sie an dem Unfall nicht schuld gewesen sei und der Mann, dessen Wagen sie angeblich gestreift haben soll, seine Schuld vor Ort auch eingestanden habe. Zwei Frauen indes sollen ihr aber die Schuld an dem Unfall gegeben haben. Richterin Anke Horstmeier erklärte, dass es nicht um die Frage gehe, wer an dem Unfall schuld war. Die Tatsache, dass die Frau den Unfallort vor dem Eintreffen der Polizei verlassen hatte, erfülle den Straftatbestand Unfallflucht.

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Und dieser bleibt im AK-Land erschreckend hoch. Es vergeht kaum ein Tag, an dem in den lokalen Polizeiberichten nicht zu lesen ist, dass irgendwer sich wieder unerlaubt vom Unfallort entfernt hat. Laut Amtsgericht Betzdorf kann Unfallflucht mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.

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