Auch Grabsteine musste er schon pfänden
Bis vor etwa 15 Jahren durften Grabsteine aus Rücksicht auf die Hinterbliebenen nicht gepfändet werden. Das Oberlandesgericht Köln entschied aber dann, dass der Eigentumsvorbehalt des Lieferanten stärker wirkt als Pietätsgründe. Das heißt, dass der Grabstein erst dann Eigentum des Betreffenden ist, wenn er vollständig bezahlt ist.
Tatsache ist, erinnert sich Ex-Gerichtsvollzieher Walter Holz, dass gerade kleine Leute oft „wahre Monumente für den Friedhof“ kaufen, für 6000 bis 8000 Euro. Dann bekommt der Steinmetz zuweilen sein Geld nicht. Der Grabsteinlieferant beantragt dann Pfändung und Rückübereignung. Steine und Grabeinfassungen sind genormt, meist aus Marmor, sodass die Schrift ausgetauscht werden kann. Holz: „Das ist natürlich sehr unangenehm: Dann kommt ein Kleintransporter, montiert den Stein ab und bringt ihn weg.“ Die Gemeinde muss aber in solchen Fällen erst zustimmen, wegen der Störung der Totenruhe. Sie sorgt dann auch meist für eine bescheidene Grabeinfassung. sel