Jugendschöffengericht verurteilt 21-Jährigen aus der VG Höhr-Grenzhausen wegen Drogenhandel zu einer Geldstrafe
Zweifelhaftes Drogengeständnis: Wollte Angeklagter aus der VG Höhr-Grenzhausen seinen Kumpel decken?
Das Amtsgericht in Montabaur
Angela Baumeier

Zu einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro ist ein 21-jähriger Mann aus der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen nach Jugendstrafrecht verurteilt worden, nachdem er bei einer Verkehrskontrolle im Besitz von 60 Gramm Marihuana war. Dies hat das Jugendschöffengericht um Richter Dr. Orlik Frank-Pilz entschieden.

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Während der Angeklagte zugab, dass er nicht nur im Besitz der Drogen war, sondern damit auch Handel betrieb, hatte der erfahrene Richter so seine Zweifel an der Geschichte des Beschuldigten. Gehörten die Betäubungsmittel bei der Verkehrskontrolle wirklich dem Angeklagten oder gehörten sie womöglich einem Kumpel, der bei der besagten Fahrt ebenfalls dabei war?

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Westerwälder Zeitung

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