Die Kreisverwaltung hat die Genehmigung zum Probenbetrieb der Musikvereine erteilt. Die erste Kreisbeigeordnete Gabi Wieland schrieb an den Kreismusikverband Westerwald.
In der beigefügten achten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz heißt es:
Ein "Probebetrieb auch der Breiten- und Laienkultur ist im Freien unter Einhaltung der sonstigen Vorgaben dieser Verordnung zulässig; es gilt insbesondere das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 1 Satz 3. Bei Proben in atmungsaktiven Fächern ist der Mindestabstand zwischen Personen zu vergrößern. Der Einsatz eines Chores oder anderer Tätigkeiten, die wegen besonderer körperlicher Anstrengung zu verstärktem Aerosolausstoß führen, sind untersagt. Das bedeutet, dass Musikvereine im Freien Proben durchführen können, sofern sie den erhöhten Mindestabstand von drei Metern einhalten, nicht gesungen wird und die übrigen Vorgaben – vor allem durchgängig 1,5 Meter Abstand auch auf dem Weg zur Probenfläche, Mundschutz bis zum Probenplatz, keine Bewirtung, keine Zuhörer – eingehalten werden.“ hpm