Zulässiges Sortiment auf dem Gebiet ist definiert

Bei der Entwicklung des ehemaligen Sägewerkgeländes zu einem Fachmarkt- und Dienstleistungszentrum sind einige Vorgaben zu beachten: So wurde zum Beispiel politisch definiert, dass auf dem Areal keine innenstadtrelevanten Waren verkauft werden dürfen, damit die Montabaurer Kernstadt nicht geschwächt wird.

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Im Wesentlichen sind das der Konrad-Adenauer-Platz sowie die Kirch- und die Bahnhofsstraße. Derartige Auflagen für Investoren bei der Entwicklung von Handelsflächen sind nichts Ungewöhnliches: Im Falle des geplanten Factory-Outlet-Centers (FOC) etwa musste sogar von Verwaltungsrichtern definiert werden, welche Waren dort künftig verkauft werden dürfen. tf