Justiz 50-Jähriger war angeklagt, Frau mit Tod gedroht zu haben, als der Hund seiner Nachbarin nicht angeleint vor ihm stand
Zoff beim Gassigehen beendet: Verfahren wegen Bedrohung ist eingestellt
dpa

Westerburg. Eingestellt wurde am Amtsgericht Westerburg das Verfahren gegen einen 50-Jährigen, der im April letzten Jahres beim Gassigehen seine Nachbarin mit dem Tod gedroht haben soll, die bei ihrer Morgenrunde ebenfalls mit ihrem Hund unterwegs war. Ihr nachbarschaftliches Verhältnis ist mehr als getrübt.

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Als der Angeklagte an jenem Aprilmorgen mit seinen beiden angeleinten Hunden aus einem Waldstück im Westerwald trat, soll plötzlich der Hund der Nachbarin bedrohlich vor ihm gestanden haben. Während der Mann angab, die Frau lediglich aufgefordert zu haben, dass sie ihren Vierbeiner anleinen solle, gab sie an, von ihm mit den Worten „Wenn er kommt, knalle ich den Köter und dich ab“ bedroht worden zu sein.

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