Koch will Hinweistafeln im Wald von Wied bis zur Klärung hängen lassen - Antrag beim Oberverwaltungsgericht
Wolfsschilder im Wald von Wied: Jagdpächter Koch lässt nicht locker
Dass dieses Schild im Wald von Wied nicht beanstandet wird, verletzt nach Ansicht des Jagdpächters den Grundsatz der Gleichbehandlung. Foto: Klaus Koch
Klaus Koch / honorarfrei

Koblenz/Wied. Der Streit um Schilder, die im Naturschutzgebiet „Oberes Wiedtal“ auf die Existenz des Wolfes hinweisen, geht in eine neue Runde. Inzwischen hat Klaus Koch, Jagdpächter von Wied, das Oberverwaltungsgericht Koblenz eingeschaltet.

Er beantragt in einem Schreiben seiner Rechtsanwälte, die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen den Bescheid des Westerwaldkreises anzuordnen. Heißt: Bis zu einer abschließenden Entscheidung will Koch die umstrittenen Schilder hängen lassen – was ihm Anfang des Monats das Verwaltungsgericht in der Vorinstanz noch verwehrt hatte (unsere Zeitung berichtete).

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