Junger Westerwälder muss sich unter einschlägiger Bewährung erneut für Drogenhandel verantworten: Wiedersehen mit Folgen? 19-Jähriger ist Richter als Dealer schon bekannt
Junger Westerwälder muss sich unter einschlägiger Bewährung erneut für Drogenhandel verantworten
Wiedersehen mit Folgen? 19-Jähriger ist Richter als Dealer schon bekannt
Vor dem Montabaurer Schöffengericht musste sich der 19-Jährige verantworten. Markus Gerhold
Montabaur. Hat ein 19-jähriger Mann aus der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen mit Betäubungsmitteln gehandelt oder nicht? Mit dieser Frage beschäftigt sich derzeit das Schöffengericht in Montabaur. Der Angeklagte ist für Richter Orlik Frank zumindest kein Unbekannter: Vor zwei Jahren hatte er selbst den Jungen wegen Drogenbesitzes und -handels in insgesamt 74 Fällen verurteilt.
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Der junge Mann soll laut Anklageschrift im Mai 2019 Drogen wie Ecstasy, Haschisch, Marihuana und Amphetamine an andere Konsumenten verkauft haben. Neben den verbotenen Betäubungsmitteln Substanzen hatte die Polizei auch einen Amphetamin-Dosierer und weiteres typisches Handwerkszeug eines Drogenhändlers bei ihm sichergestellt.