Straßenbau Wiederkehrende Beiträge bleiben vielen Bürgern in Höhr-Grenzhausen erhalten
Wiederkehrende Beiträge in der Stadt Höhr-Grenzhausen: Wie ein Urteil den Solidarpakt gefährdet
Die Beethovenstraße gehört zu den ersten Straßen, deren Sanierung über die Wiederkehrenden Beiträge bezahlt werden sollen. Als einzige ist sie bisher noch nicht abgerechnet worden, weil ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Koblenz dazwischenkam und die Stadt ausbremste. Foto: Sascha Ditscher
Sascha Ditscher

Höhr-Grenzhuasen. Der Stadtrat Höhr-Grenzhausen hatte sich mit dem komplexen Thema der Wiederkehrenden Beiträge für die Straßensanierung in der Stadt zu befassen. Nachdem diese bereits im Jahr 2013 eingeführt worden waren, klagten Anwohner gegen diese Abrechnungsform und bekamen recht. Das Urteil zwingt den Stadtrat, ein neues Vorgehen festzulegen. Die WZ klärt die wichtigsten Fakten zu dem Thema.

Die Ausgangslage: Weil in Höhr-Grenzhausen viele Straßen saniert werden mussten und müssen, beschloss der Stadtrat einen Solidarpakt und einigte sich auf den Abrechnungsmodus der Wiederkehrenden Beiträge, über den alle Bewohner der Stadt gleichmäßig an den Kosten für jegliche anstehenden Straßensanierungen beteiligt werden.

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