Westerwaldkreis: Sperrmüllsammler sorgen für Verärgerung
Die Kreisverwaltung weist deshalb darauf hin, dass nicht genehmigte Sammelaktionen nicht zulässig sind, dass andererseits aber der Sperrmüll bis zur Abfuhr durch den Abfallwirtschaftsbetrieb (WAB) im Eigentum der Personen bleibt, die ihn an die Straße gestellt haben. „Streng genommen ist es also Diebstahl, wenn jemand etwas wegholt“, sagt Olaf Glasner von der Abteilung Natur und Umweltschutz. Gegen organisierte Sammelaktionen ist die Verwaltung zusammen mit der Polizei jüngst in Kaden und Wied vorgegangen. Weitere Aktionen sollen laut Glasner folgen. Markus Kratzer