Justiz Verfügung gegen Demos gegenstandslos
Westerwälder AfD-Vize erklärt Verzicht: Verfügung gegen Demos gegenstandslos

Das Amstgericht in Westerburg.

Michael Wenzel

Westerwaldkreis. Andreas Schäfer, der neu gewählte stellvertretende Kreisvorsitzende der AfD Westerwald, hat dem Amtsgericht in Westerburg den Verzicht auf die Durchsetzung einer einstweiligen Verfügung mitgeteilt. Diese war ihm zugesprochen worden, nachdem ein Zivilrichter in einem Eilverfahren verfügte hatte, dass der Verein Demos das Teilen von Fotos des Klägers mit Vergrößerungen und sichtbarer Kennzeichnung im Internet zu unterlassen hat.

Lesezeit 1 Minute
Damit wird diese Angelegenheit durch die Justiz nicht weiterverfolgt. Schäfer war zwei Tage nach dem Westerburger Urteil zum stellvertretenden AfD-Kreischef gewählt worden. „Nachdem der Kläger nunmehr Funktionsträger ist, greift der Persönlichkeitsschutz nicht mehr in dem Maße, als wenn es sich um eine Privatperson gehandelt hätte“, erläutert Amtsgerichtsdirektor Hubert Ickenroth.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region