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Westerwaldkreis
Westerburger Richter im Gespräch: Justiz hilft bei Terror durch psychisch Kranke
Da gebe es neben dem Gewaltschutzgesetz, zivilrechtlichen Unterlassungsansprüchen, dem Strafrecht sowie dem Polizei- und Ordnungsrecht vor allem eine Handhabe nach dem Unterbringungs- und Betreuungsrecht sowie nach dem Landesgesetz für psychisch kranke Menschen (PsychKG), um den Betroffenen, Täter wie Opfern, zu helfen, erläutert Richter Ickenroth. Bei verhaltensauffälligen Fällen wie dem hier ...