58-Jähriger kann nun sogar zu Sicherungsverwahrung verurteilt werden - Überfall ereignete sich in Westerburg: Westerburger Bäckerei-Prozess: BGH bestätigt Schuldspruch
58-Jähriger kann nun sogar zu Sicherungsverwahrung verurteilt werden - Überfall ereignete sich in Westerburg
Der Westerburger Bäckerei-Prozess geht in die nächste Runde: Das hat der Bundesgerichtshof mit Sitz in Karlsruhe entschieden. Foto: Uli Deck/dpa dpa
Westerburg/Karlsruhe. Der Westerburger Bäckerei-Prozess geht in die nächste Runde: Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Sitz in Karlsruhe entschieden, nachdem die Staatsanwaltschaft Koblenz und Verteidiger Christian Hecken in Revision gegangen waren. Der Fall wurde nun erneut ans Koblenzer Landgericht verwiesen. Dort geht es aber nur noch um die Höhe der Strafe. Den Schuldspruch als solches hat der BGH in seiner Entscheidung bestätigt.
Zur Erinnerung: Die 12. Strafkammer des Landgerichts Koblenz um Richterin Anne Werne hatte den damals 57-jährigen Angeklagten vor einem Jahr wegen einer räuberischen Erpressung in Westerburg zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt. Der mehrfach vorbestrafte Angeklagte hatte zwar bestritten, im Herbst 2020 eine Bäckerei in Westerburg überfallen zu haben.