Justiz E-Mail-Schreiber muss sich Anfang April in Westerburg wegen Nötigung und Drohung vor Gericht verantworten
Wegen Glockengeläut: 39-Jähriger droht mit Sprengung von Kirchen

Ein E-Mail-Schreiber drohte damit, die Schlosskirche und die katholische Kirche Maria Himmelfahrt am Alten Markt in Hachenburg in Schutt und Asche zu legen, wenn das Glockengeläut nicht abgestellt würde. Jetzt muss er sich am Amtsgericht in Westerburg verantworten. Foto: Röder-Moldenhauer

Röder-Moldenhauer

Hachenburg. Eine E-Mail an einen Pfarrer in Hachenburg wird jetzt ein Strafgericht in Westerburg beschäftigen. Der Absender hatte darin gedroht, die beiden Kirchen am Alten Markt der Löwenstadt in Schutt und Asche zu legen, wenn das dortige Glockengeläut nicht abgestellt würde. Der Geistliche nahm die Drohung ernst und schaltete die Polizei ein.

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Über die Staatsanwaltschaft landete der Fall am Amtsgericht in Westerburg. Der dortige Strafrichter verhängte per Strafbefehl eine Bewährungsstrafe und eine Arbeitsauflage, gegen die der E-Mail-Schreiber Einspruch einlegte. Jetzt kommt die Angelegenheit Anfang April öffentlich zur Verhandlung.

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