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Montabaur

Wegen des neuen Kita-Gesetzes: Stadt Montabaur muss zwei Kitas baulich erweitern

Von Thorsten Ferdinand
Die katholische Kita St. Martin in Montabaur braucht mehr Platz. Unter anderem ist dort die Küche zu klein, wenn künftig alle Kinder Anspruch auf ein Mittagessen in der Einrichtung haben. Gleiches gilt für die kommunale Kita auf dem Himmelfeld.
Die katholische Kita St. Martin in Montabaur braucht mehr Platz. Unter anderem ist dort die Küche zu klein, wenn künftig alle Kinder Anspruch auf ein Mittagessen in der Einrichtung haben. Gleiches gilt für die kommunale Kita auf dem Himmelfeld. Foto: Thorsten Ferdinand

Die Stadt Montabaur muss erneut viel Geld in ihre Kindertagesstätten investieren. Hintergrund ist ein neues Landesgesetz, das Familien in Rheinland-Pfalz künftig sieben Stunden durchgehende Betreuung und ein Mittagessen für Kita-Kinder garantiert. Welche Kitas betroffen sind.

Lesezeit: 2 Minuten
Bislang mussten die Kindergärten nicht für alle Mädchen und Jungen ein Mittagessen und einen Ruheplatz anbieten, da es auch Teilzeitplätze gab. Die Kinder wurden in diesem Fall schon vor dem Mittagessen abgeholt. Betroffen von dem Erweiterungsbedarf ist die katholische Kita St. Martin und die kommunale Kita Himmelfeld, wie Stadtbürgermeisterin Gabi ...
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b-05: Verwaltung und Kommunalpolitik reagieren mit Unverständnis auf Klage der Naturschutzinitiative

Die Klage der Naturschutzinitiative (NI) aus Quirnbach gegen den Bebauungsplan der Stadt Montabaur für den Bereich des b-05 hat bei der Verwaltung und in der Kommunalpolitik ungläubiges Kopfschütteln ausgelöst.

In einer öffentlichen Ausschusssitzung wies Gerd Becher vom Bauamt im Montabaurer Rathaus noch einmal darauf hin, dass der Verein b-05 in Fragen des Umwelt- und Naturschutzes eng mit der Masgeik-Stiftung zusammenarbeitet. Gemeinsam mit der Stiftung habe man auch versucht, sich mit der NI zu einigen und eine Klage gegen den Bebauungsplan abzuwenden, ergänzte Stadtbürgermeisterin Gabi Wieland.

Das sei aber letztlich nicht gelungen. Die NI vertritt die Auffassung, dass der Betrieb eines Kunst- und Kulturzentrums auf dem Gelände des ehemaligen NATO-Munitionslagers im Stadtwald bei Horressen nicht hinnehmbare Beeinträchtigungen für Natur und Umwelt mit sich bringt. Becher räumte in diesem Zusammenhang ein, dass es im Bebauungsplanverfahren Formfehler gab, die durch eine erneute Offenlage geheilt werden sollen.

Zudem werde man einige Nutzungsmöglichkeiten für das Gelände streichen, die laut Bebauungsplan zulässig wären, aber ohnehin nicht genutzt wurden. Als Beispiel nannte Becher Lichtshows auf dem Gelände. Die Formfehler seien entstanden, weil sich das Verfahren über mehrere Jahre hingezogen habe, sagte Becher. Man hoffe nun, das Oberverwaltungsgericht mit den Änderungen überzeugen zu können, damit der Betrieb des Kunst- und Kulturzentrums im Stadtwald nicht grundsätzlich infrage gestellt wird. tf

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