Die Vorstellung, sich am Wahlsonntag, dem 14. März, in eine stark frequentierte Kabine zu setzen, in Ruhe den Stimmzettel zu studieren und seine Kreuzchen zu platzieren, erscheint vielen angesichts der Covid-19-Pandemie abwegig. Geht der Trend ohnehin seit Jahren zur Briefwahl, werden vermehrt Stimmen laut, die fordern, die Stimmabgabe für die Landtagswahl ganz auf den Postweg zu verlegen.
Von der Präsenzwahl darf jedoch nur „im Fall einer Naturkatastrophe oder einer anderen außergewöhnlichen Notsituation“ abgewichen werden, sagen übereinstimmend das Landes- und das Kommunalwahlgesetz – beide im Dezember geändert. Als solche Notsituation könnte die Pandemie durchaus verstanden werden, heißt es doch im Gesetzestext: „(…) wenn aufgrund der bisherigen Entwicklung davon auszugehen ist, dass (…) 2.