Westerburger Strafgericht stellt Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eines Radfahrers vorläufig ein
War die Sicht durch eine Kuppe beeinträchtigt? – Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eines Radfahrers vorläufig eingestellt
dpa/Symbolfoto

Sie hatte nachweislich keine Drogen und keinen Alkohol zu sich genommen, sie stand nicht unter Medikamenteneinfluss, und sie war auch nicht durch ihr Handy abgelenkt. Bis heute hat die 30-jährige Ingenieurin keine Antwort darauf gefunden, wieso es am 30. April vergangenen Jahres zwischen Steinebach an der Wied und Hachenburg zu diesem tragischen Verkehrsunfall kam, bei dem sie auf der L 292 mit ihrem VW Golf den Radfahrer Frank M. tödlich erfasste. Ein Strafgericht in Westerburg stellte das Verfahren jetzt gegen Zahlung einer Geldauflage von 1500 Euro vorläufig ein. Das Gericht ersparte damit den Beteiligten einen mit hoher Wahrscheinlichkeit nervenaufreibenden Prozess.

Lesezeit 2 Minuten
Die 30-Jährige ist sichtlich angespannt, als sie vor Gericht die ersten Aussagen nach der Prozesseröffnung tätigt, kämpft immer wieder mit den Tränen. Das wird sich während der ganzen Verfahrensdauer nicht ändern. Sie bedauert das Unfallgeschehen sehr, sucht für sich nach Antworten, warum es am 30.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region