Befreiung kann nur im Einzelfall gewährt werden
Wäller Bäcker lehnen die Bonpflicht ab: Das sagt die Finanzministerin
Ein Blech voller unnützer Kassenbons: Muss das sein? Noch ist nicht entschieden, ob die Wäller Bäcker generell Bons ausgeben müssen.
Stephanie Kühr

Zu umweltschädlich, reine Bürokratie und unnötig teuer sei die neue Bonpflicht aus Sicht heimischer Bäckereibetriebe. Einige Meisterbetriebe haben deshalb beim zuständigen Finanzamt bereits einen Antrag auf Befreiung von der Bon-Ausgabepflicht gestellt. Doch so recht wissen offenbar auch die Behörden nicht, wie mit dem Anliegen der Bäckermeister umzugehen ist.

Generell gilt: Es gibt keine einheitliche Regelung für das Bäckerhandwerk, sondern nur Einzelfall-Entscheidungen. So hat auch der Bäckermeister und Lehrlingswart der Bäcker-Innung Rhein-Westerwald, Frank Remy, von der Bäckerei Remy in Siershahn beim Finanzamt Montabaur-Diez einen Befreiungsantrag gestellt, um für seine Innung ein Exempel zu statuieren.

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