VRM-Tarif im Kreis soll kommen
Vom 1. Januar an soll die Allgemeine Vorschrift über einen einheitlichen Verbundtarif im VRM im Westerwaldkreis eingeführt und zukünftig angewendet werden. Die Verwaltung soll ermächtigt werden, den Finanzierungsvertrag mit der VRM GmbH beziehungsweise dem Land abzuschließen.
Für die Ausstattung der Verkehrsunternehmen mit der notwendigen Vertriebsausstattung muss der Westerwaldkreis eine kommunale Förderung in Höhe von insgesamt einmalig und maximal 80 000 Euro leisten. Zur Finanzierung der Einführungskampagne sind einmalig höchstens 195 000 Euro vorgesehen. Die Haushaltsmittel werden sowohl für die laufenden und einmaligen Kosten im Etat 2017 bereitgestellt. mm