Auch im Westerwaldkreis gehen Verbrauchermärkte dazu über, ihren Parkraum vor unbefugten Benutzern zu schützen. Manchmal allerdings sehr zum Leidwesen der Kunden, die, weil sie die Parkscheibe vergessen oder die Parkzeit überschritten hatten, von externen Dienstleistern wie Parkraum Service, Fair Parken und Parkwatch nach erfolgtem Einkauf zur Kasse gebeten werden. Worauf beruht diese Regelung und ist man dazu verpflichtet, das Strafgeld zu zahlen?