Auf den Parkplätzen von Verbrauchermärkten können auch im Westerwald böse Fallen lauern
Vorsicht auf Fachmarkt-Parkplätzen: Wenn der Kunde nach dem Einkauf abkassiert wird
„König“ Kunde ist es an für sich gewohnt, dass er bislang auf Supermarkt-Parkplätzen, wie hier bei Lidl in Westerburg, unbegrenzt kostenfrei parken konnte. Doch jetzt muss er eine Parkscheibe einlegen und darf nur noch eine Stunde dort mit seinem Pkw stehen. Hält er sich nicht daran, kann dies teuer werden. Doch man kann durchaus sein Geld wieder zurückbekommen, sollte man als Kunde unberechtigt abkassiert worden sein. Foto: Röder-Moldenhauer
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Westerwaldkreis. Auch im Westerwaldkreis gehen Verbrauchermärkte dazu über, ihren Parkraum vor unbefugten Benutzern zu schützen. Manchmal allerdings sehr zum Leidwesen der Kunden, die, weil sie die Parkscheibe vergessen oder die Parkzeit überschritten hatten, von externen Dienstleistern wie Parkraum Service, Fair Parken und Parkwatch nach erfolgtem Einkauf zur Kasse gebeten werden. Worauf beruht diese Regelung und ist man dazu verpflichtet, das Strafgeld zu zahlen?

Lesezeit 2 Minuten
Der Toom-Getränkemarkt in Heiligenroth beispielsweise arbeitet schon eine ganze Weile mit solchen Dienstleistern zusammen, und auch bei Lidl in Westerburg drohen seit einiger Zeit „Vertragsstrafen“, wenn man sich nicht an die Regelungen hält. Hat man keine Parkscheibe eingelegt oder die Parkzeit überschritten, findet man oft einen Zettel an der Windschutzscheibe, dass man für diesen Parkverstoß zahlen soll.

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