Im Prozess um den Überfall auf ein Juwelier- und Goldankaufgeschäft am 8. Juni vergangenen Jahres im Einkaufspark in Höhn ist das Urteil gesprochen worden: Gegen den Haupttäter (21) verhängte die 2. Große Strafkammer am Landgericht in Koblenz wegen Raub in einem besonders schweren Fall eine Jugendstrafe von vier Jahren. Ein Mitarbeiter des geschädigten Juweliers (ebenfalls 21), der nach Überzeugung des Gerichts als Tippgeber fungiert hatte, muss für drei Jahre hinter Gitter.
Lesezeit: 3 Minuten
Koblenz/Höhn - Im Prozess um den Überfall auf ein Juwelier- und Goldankaufgeschäft am 8. Juni vergangenen Jahres im Einkaufspark in Höhn ist das Urteil gesprochen worden: Gegen den Haupttäter (21) verhängte die 2. Große Strafkammer am Landgericht in Koblenz wegen Raub in einem besonders schweren Fall eine Jugendstrafe von vier ...
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