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Westerwaldkreis

Viele Wäller verstoßen gegen Corona-Auflagen: Die Kreisbußgeldstelle hat seit der Pandemie einiges zu tun

Von Stephanie Kühr
Polizei und Ordnungsämter spüren die meisten Corona-Verstöße auf.
Polizei und Ordnungsämter spüren die meisten Corona-Verstöße auf. Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Die Bußgeldstelle des Westerwaldkreises ist seit Beginn der Pandemie vor allem mit einem Thema beschäftigt: mit der Ahndung von Verstößen gegen die geltende Corona-Verordnung. „Ich mache aktuell kaum noch etwas anderes“, sagt der zuständige Mitarbeiter der Bußgeldstelle des Westerwaldkreises, Andreas Weidenfeller.

Lesezeit: 3 Minuten
So hat die Behörde allein im vergangenen Jahr insgesamt 1195 Verstöße gegen die Corona-Regelungen registriert. In diesem Jahr sind es bereits 474 Verstöße, die der Kreisbußgeldstelle von den Ordnungsämtern der zehn Westerwälder Verbandsgemeinden und von den Polizeidienststellen gemeldet wurden. „Weiterhin haben wir bisher 53 Verstöße gegen die Allgemeinverfügung erfasst. Etwa genauso ...
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Und so läuft das Verfahren ab

Ein Bußgeldverfahren wird eingeleitet, wenn aufgrund von Anzeigen oder sonstigen Feststellungen Anhaltspunkte für eine Ordnungswidrigkeit vorliegen, erklärt Kreispressesprecherin Alexandra Marzi das Verfahren bei der Kreisbußgeldstelle. Das Bußgeldverfahren richtet sich nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Betroffene haben vor Erlass des Bußgeldbescheides Gelegenheit, sich zu der Beschuldigung zu äußern.

Nach dieser Anhörung entscheidet die Bußgeldbehörde nach Würdigung sämtlicher Umstände über den Erlass eines Bußgeldbescheids. Gegen den Bescheid kann Einspruch eingelegt werden: Dann beginnt das „Zwischenverfahren“. In diesem Stadium prüft die Behörde, ob der Einspruch form- und fristgemäß eingegangen ist.

Ist dies der Fall, prüft die Behörde, ob sie den Bußgeldbescheid aufrechterhält. Hierzu kann sie auch weitere Ermittlungen vornehmen. Kommt die Behörde zu dem Ergebnis, den Bescheid aufrechtzuerhalten, so übersendet sie den Vorgang über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht, das über den Einspruch entscheidet.

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