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Ransbach-Baumbach

Viel Lärm um die Brexbachtalbahn: Reaktivierung spaltet Anlieger in Ransbach-Baumbach

Von Katrin Maue-Klaeser
Rechts im Hintergrund ist eines der in den vergangenen Jahren erst gebauten Wohnhäuser „Im Erlengarten“ zu sehen – und wie nahe die Gebäude am Rangiergleis und Verladeplatz stehen. Empfohlene Abstände von Schienenwegen werden um ein Vielfaches unterschritten.
Rechts im Hintergrund ist eines der in den vergangenen Jahren erst gebauten Wohnhäuser „Im Erlengarten“ zu sehen – und wie nahe die Gebäude am Rangiergleis und Verladeplatz stehen. Empfohlene Abstände von Schienenwegen werden um ein Vielfaches unterschritten. Foto: Katrin Maue-Klaeser

Der Transport von Stammholz auf der Brexbachtalbahn spaltet die Menschen in und um Ransbach-Baumbach in zwei einigermaßen unversöhnliche Lager: Die einen können nicht nachvollziehen, wieso überhaupt Güterverkehr auf der jahrzehntelang ruhenden Strecke stattfindet – und schon gar nicht, dass das Holz ausgerechnet im engen Ortskern der Töpferstadt vom Lkw auf die Bahn verladen wird. Die anderen begrüßen ganz generell die Verlagerung von Gütertransporten von der Straße auf die Schiene als wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und in diesem Zuge auch die Nutzung der Brexbachtalstrecke.

Lesezeit: 3 Minuten
Kompliziert ist es für Gegner der Holztransporte herauszufinden, wer der zuständige Adressat für ihre Beschwerden ist. In die Genehmigung des Bahnbetriebs, dessen konkrete Aufnahme, die Kontrolle und die unternehmerische Umsetzung sind derart viele Beteiligte involviert, dass sich ein schier undurchdringliches Geflecht von Ansprechpartnern bildet. Hier seien genannt der Besitzer des Schienenwegs ...
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Förderung für Lärmschutzmaßnahmen gibt es derzeit nicht

Für den Lärmschutz sei „grundsätzlich primär das Eisenbahninfrastrukturunternehmen verantwortlich“, heißt es aus dem Landesverkehrsministerium. Bei Eisenbahnen des Bundes werde der Betrieb durch das Eisenbahn-Bundesamt überwacht, bei nicht-bundeseigenen Bahnen wie hier durch die zuständigen Landesstellen.

„Für Bestandsstrecken, die häufig seit vielen Jahrzehnten bestehen – die Brexbachtalbahn sogar seit einem Jahrhundert – und als Verkehrsweg gewidmet sind, gibt es derzeit keine verbindlichen immissionsseitigen Lärmbegrenzungen. Bei Schienenstrecken handelt es sich um Bestandsstrecken, soweit kein Neubau oder wesentliche bauliche Änderungen der Eisenbahninfrastruktur über den bisherigen Grundriss/Aufriss hinaus erfolgen“, teilt das Ministerium weiter mit.

Eine Förderung von Lärmschutzmaßnahmen an Strecken der nicht-bundeseigenen Eisenbahnen existiere derzeit nicht. Die üblicherweise vom Bund für eine Lärmsanierung angewandten Auslösewerte dürften jedoch bei gelegentlichen Verladearbeiten unterschritten sein. Zudem haben die eingesetzten Arbeitsmaschinen bereits herstellerseitig eigene Lärmgrenzwerte einzuhalten.

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