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Bad Marienberg
VG-Rat beschließt: Mehr Sicherheit für den Windkraft-Plan
Zunächst galten bis jetzt die Festlegungen aus der dritte Fortschreibung des FNP. Demnach waren in Hof, Langenbach b. K., Neunkhausen und Nisterau Sondergebiete für die Windenergienutzung festgesetzt. Die zulässige Gesamthöhe der Anlagen in diesen Gebieten durfte höchstens 99 Meter betragen. Außerhalb der Sondergebiete waren keine weiteren Windenergieanlagen zulässig. Diese Planungen ...