Landesvorgaben sind auch im Westerwald von den Kommunen umzusetzen: VG Rennerod und Westerburg mahnen: Neues Kita-Gesetz belastet Träger finanziell massiv
Landesvorgaben sind auch im Westerwald von den Kommunen umzusetzen
Westerwaldkreis. Das neue rheinland-pfälzische Kindertagesstätten-Gesetz, am 1. Juli 2021 in Kraft getreten, bereitet den Kommunen im Westerwald zunehmend Probleme. Seitens des Landes werden gesetzliche Forderungen an die Träger der Kindertagesstätten gestellt, die mit hohen Kosten verbunden sind und deren Umsetzung für die Träger alleine nicht finanzierbar ist.
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Zuschüsse durch das Land bleiben bislang für viele Projekte aus; Förderanträge werde abgelehnt. Viele Fragen bleiben offen. Klärungsbedarf sehen beispielsweise die beiden VG-Bürgermeister von Rennerod und Westerburg, Gerrit Müller und Markus Hof. Das neue Kita-Gesetz sieht im Falle einer Betreuung über die Mittagszeit hinaus einen gesetzlichen Anspruch jedes Kindes im Alter von zwei bis sechs Jahren auf ein Mittagessen vor.