VG Hachenburg

VG Hachenburg appelliert an Einwohner: Besondere Regeln bei Aufforstungen zu beachten

Foto: dpa/Symbolfoto

Peter Klöckner, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Hachenburg, und Horst Bender, Leiter des Hegerings Hachenburg, bitten Gemeinden, Waldbesitzer, Förster, Jägerschaft und alle Naturnutzer um Zusammenwirken und Mithilfe bei der Wiederbewaldung und dem Schutz der Natur. „Nach dem Winter erwacht in diesen Wochen unsere Natur wieder zum Leben. In den vom Borkenkäfer befallenen Fichtenbeständen bietet sich jedoch ein trostloses Bild“, schreiben sie in einer Pressemitteilung. Im Interesse aller soll auf den entstandenen Kahlflächen möglichst schnell wieder Wald entstehen.

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„Waldbesitzer und Forst entscheiden je nach Standort, ob auf den betroffenen Flächen eine Neuanpflanzung bestimmter Baumarten erfolgt oder diese der Natur überlassen werden“, erläutert Hegeringleiter Horst Bender und fügt hinzu: „Damit sich die jungen Pflanzen möglichst schnell entwickeln können, bedürfen sie des besonderen Schutzes. Zum Schutz vor Wildverbiss sprechen sich Waldbesitzer, Förster und Jäger über Schwerpunkte für die Jagd ab.“

Gabriele Greis, die Erste Beigeordnete der VG Hachenburg, freut sich, dass in einigen Gemeinden der Verbandsgemeinde Bürger vorbildlich bei der Neuanpflanzung von Bäumen und Gestaltung der Aufwuchsflächen helfen, und ergänzt: „Verjüngungsflächen und bepflanzte Flächen werden Forstkulturen. Diese sind im Landeswaldgesetz besonders geschützt und dürfen nicht betreten werden. Wir bitten daher um besondere Beachtung und respektvollen Umgang. Bereits durch das Begehen der betroffenen Flächen werden die kleinen Pflanzen zertreten und können nicht anwachsen. Auf vielen Kahlflächen bleiben zudem abgestorbene Bäume stehen und werden somit zu einer nicht zu kalkulierenden Gefahr. Die Jagdausübung auf diesen Flächen ist ein wichtiger Baustein zur Sicherung der zügigen Wiederbewaldung.“

Die meisten Tiere bekommen im Frühjahr ihren Nachwuchs. Bei vielen Tierarten geschieht dies sehr geschützt, etwa in Höhlen oder hoch in den Bäumen. „Viele Jungtiere erblicken das Licht der Welt jedoch relativ ungeschützt in Bodennähe oder direkt auf der Erde, so zum Beispiel Junghasen, Entenküken oder auch Rehkitze“, sagt Horst Bender. Darum gibt es in vielen Bundesländern in der Zeit vom 1. April bis 15. Juli Gesetze und Regelungen, die helfen sollen, diese Tierarten zu schützen. Dazu gehört eine generelle Anleinpflicht.

Nicht alle freilaufenden Hunde verfolgen oder verletzen wild lebende Tiere. Die Erfahrungen zeigen jedoch, dass immer wieder Wild von freilaufenden oder wildernden Hunden gehetzt und getötet wird. Besonders im Frühjahr müssen immer wieder Jungtiere qualvoll verhungern oder erfrieren, weil sie nach dem Kontakt mit Hunden oder Menschen von ihren Eltern verlassen werden.