Heiligenroth/Koblenz

Verwaltungsgericht entscheidet: Ist Rodung für Autohof zulässig?

Foto: Archiv Sascha Ditscher

Das Verwaltungsgericht in Koblenz beschäftigt sich am Freitag mit der Frage, ob die geplante Rodung einer rund fünf Hektar großen Waldfläche bei Heiligenroth zulässig ist oder nicht. Die Firma Bellersheim möchte dort schon seit dem Jahr 2013 direkt neben der B 255 und in Autobahnnähe einen Autohof mit 60 Lkw- sowie 36 Pkw-Stellplätzen errichten lassen.

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Die Baugenehmigung des Westerwaldkreises für das Projekt liegt bereits vor. Das Forstamt Neuhäusel hatte außerdem zu Beginn des Jahres 2019 eine Rodungsgenehmigung erteilt. Diese setzte das Verwaltungsgericht jedoch außer Kraft, nachdem die Naturschutzinitiative eine Klage gegen die Genehmigung eingereicht hatte.

Nach Auffassung der Umweltschützer gab es mehrere Verfahrensfehler. So sei unter anderem die Vernetzungsfunktion des betroffenen Waldstücks und die Auswirkung der Rodung auf die umliegenden Bereiche nicht hinreichend berücksichtigt worden. Im sogenannten Hauptsacheverfahren muss nun das Verwaltungsgericht entscheiden, ob die Rodungsgenehmigung rechtmäßig ist. tf