Finanzen Rechnungsprüfer konnten Straftaten der ehemaligen Ortsbürgermeisterin von Stockum-Püschen nicht erkennen
Verwaltung: Ehrenamtlicher Ausschuss bei Betrug machtlos

Die Jahresabschlüsse der Ortsgemeinden werden in der Verbandsgemeindeverwaltung erstellt. In Westerburg erläuterte Abteilungsleiter Kai Schimitzek das Prozedere. Durch die Einführung der doppischen Haushaltsführung ist der Buchungsstoff deutlich gewachsen.

Röder-Moldenhauer

Westerwaldkreis. Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Stockum-Püschen trägt nach Auffassung der Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg keinerlei Verantwortung dafür, dass es der ehemaligen Ortsbürgermeisterin gelang, 2013 und 2014 gemeindeeigenes Geld zu veruntreuen. Insgesamt 8630 Euro Jagdpachteinnahmen hatte sie auf ihrem Privatkonto verbucht und wurde dafür zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt, die auf Bewährung ausgesetzt ist (die WZ berichtete). Ins Rollen kam alles, als die Verbandsgemeindeverwaltung Anfang Februar die Kommunalaufsicht beim Westerwaldkreis informierte, dass gegen die Ortsbürgermeisterin der Verdacht einer Vermögensstraftat zu Lasten der Ortsgemeinde bestehe. Weitere Veruntreuungen der ehemaligen Ortschefin – beispielsweise von Halleneinnahmen – sind angeklagt.

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Der Fall sorgt für reichlich Diskussionsstoff. Unbescholtene Gemeindechefs fühlen sich unter Generalverdacht gestellt, der Rechnungsprüfungsausschuss der betroffenen Ortsgemeinde fühlt sich „vorgeführt“. Der Vorsitzende des Ausschusses kritisiert in einem Leserbrief, dass die Verwaltung den Jahresabschluss 2013 zur Prüfung vorlegte, obwohl damals bereits das Verfahren gegen die ehemalige Ortsbürgermeisterin lief.

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