Ekelfund Kreisverwaltung spricht von eklatantem Gesetzesverstoß
Verstörende Bilder: Tote Füchse einfach in der Biotonne entsorgt
Dieses Foto veröffentlichte die Montabaurer Kreisverwaltung Anfang des Jahres. Es zeigt fünf abgehäutete Füchse, die über die Biotonne entsorgt wurden. Der Verursacher konnte nicht ermittelt werden. Foto: Kreisverwaltung
Kreisverwaltung

Westerwaldkreis. „Fünf tote Hunde ohne Fell“ wurden dem Veterinäramt der Kreisverwaltung in Montabaur durch Mitarbeiter der Firma Bellersheim gemeldet. Die Tierkörper waren im Anlieferungsgut der Vergärungsanlage in Boden aufgetaucht und stammen aus der Entsorgung der braunen Tonnen aus den Verbandsgemeinden Wallmerod, Selters und Rennerod. Die amtstierärztliche Begutachtung der Tierkadaver ergab, dass es sich um erlegte, abgebalgte Füchse handelte. Verstöße gegen das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz können mit Bußgeldern bis 25.000 Euro geahndet werden.

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Eine durch die Kreisverwaltung vorsorglich eingeleitete Untersuchung auf Tollwut wurde inzwischen mit negativem Ergebnis abgeschlossen. „Ob Hund oder Fuchs, tote Tiere gehören auf keinen Fall in die Biotonne“, erklärt Oberveterinärrat Dr. Ralf Conrath.

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