Warum ein 20-Jähriger nach dem Verbrechen in Höhr-Grenzhausen trotzdem zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde: Verfahren gegen Automatensprenger eingestellt: Warum ein 20-Jähriger nur zur Bewährungsstrafe verurteilt wurde
Warum ein 20-Jähriger nach dem Verbrechen in Höhr-Grenzhausen trotzdem zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde
Verfahren gegen Automatensprenger eingestellt: Warum ein 20-Jähriger nur zur Bewährungsstrafe verurteilt wurde
In Höhr-Grenzhausen war am 5. Januar 2022 ein Geldautomat gesprengt worden. Der angeklagte junge Niederländer wurde nun vom Mainzer Landgericht zumindest in diesem Fall freigesprochen – aber wegen einer Automatensprengung in Daun zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Sascha Ditscher
Seit Mitte Januar musste sich ein 20-jähriger Niederländer vor dem Landgericht Mainz unter anderem wegen einer möglichen Tatbeteiligung an der Sprengung der Naspa-Geldautomaten in Höhr-Grenzhausen im Januar 2022 verantworten. Mittlerweile ist ein Urteil gefallen, das den jungen Mann zumindest für den Fall in der Westerwaldgemeinde entlastet.
Die Staatsanwaltschaft Mainz warf zu Prozessbeginn dem jungen Erwachsenen, der in Amsterdam geboren ist und seinen Wohnsitz zuletzt im deutschen Nachbarland hatte, vor, in drei Fällen Beihilfe zum Diebstahl sowie zur Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion geleistet zu haben.