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Höhr-Grenzhausen/Mainz

Verfahren gegen Automatensprenger eingestellt: Warum ein 20-Jähriger nur zur Bewährungsstrafe verurteilt wurde

Von Andreas Egenolf
In Höhr-Grenzhausen war am 5. Januar 2022 ein Geldautomat gesprengt worden. Der angeklagte junge Niederländer wurde nun vom Mainzer Landgericht zumindest in diesem Fall freigesprochen – aber wegen einer Automatensprengung in Daun zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
In Höhr-Grenzhausen war am 5. Januar 2022 ein Geldautomat gesprengt worden. Der angeklagte junge Niederländer wurde nun vom Mainzer Landgericht zumindest in diesem Fall freigesprochen – aber wegen einer Automatensprengung in Daun zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Foto: Sascha Ditscher

Seit Mitte Januar musste sich ein 20-jähriger Niederländer vor dem Landgericht Mainz unter anderem wegen einer möglichen Tatbeteiligung an der Sprengung der Naspa-Geldautomaten in Höhr-Grenzhausen im Januar 2022 verantworten. Mittlerweile ist ein Urteil gefallen, das den jungen Mann zumindest für den Fall in der Westerwaldgemeinde entlastet.

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Die Staatsanwaltschaft Mainz warf zu Prozessbeginn dem jungen Erwachsenen, der in Amsterdam geboren ist und seinen Wohnsitz zuletzt im deutschen Nachbarland hatte, vor, in drei Fällen Beihilfe zum Diebstahl sowie zur Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion geleistet zu haben. Um den Jahreswechsel 2021/2022 sollen mehrere Männer, von denen bisher neben dem 20-Jährigen lediglich ...