Lampenständer-Fall Hohe Haftstrafe für ehemaligen Bordellbetreiber, der im April seinen Vermieter in Westerburg erschlug
Urteil im Lampenständer-Prozess: Zwölf Jahre Haft mit Sicherungsverwahrung

Der 68-jährige Angeklagte sitzt im Landgericht und hält sich die Hand vor das Gesicht. Dass der Mann seinen Vermieter im Streit mit einem Lampenständer tödlich verletzt hat, sah das Schwurgericht am Landgericht Koblenz als erwiesen an. Er wurde wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft mit Sicherungsverwahrung verurteilt. 

Thomas Frey/dpa

Koblenz/Westerburg. Der ehemalige Bordell- und Diskothekenbetreiber, der am 10. April dieses Jahres in Westerburg einen Freund im Streit mit einem vier Kilogramm schweren Lampenständer erschlagen hat, muss für zwölf Jahre hinter Gitter. Ein Schwurgericht am Landgericht Koblenz verurteilte den 68-Jährigen wegen Totschlags und ordnete eine Sicherungsverwahrung an.

Der Angeklagte sei gefährlich und habe es trotz massiver Sanktionen und Gefängnisaufenthalte nicht geschafft, straffrei zu leben. Zudem sei er nur schwer therapierbar, stellte der vorsitzende Richter Ralf Bock bei der Verkündung des Urteils fest. Das Gericht blieb im Strafmaß unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die 13 Jahre Haft für den Mann, der von den zurückliegenden 35 Jahren seines Lebens mehr als die Hälfte im Gefängnis verbracht hat, ...

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