„Unnötige Bürokratie“: Wäller Bäcker ärgern sich über die Bonpflicht
Seit dem 1. Januar gilt in Deutschland die Bonpflicht. Das heißt, wer beim Bäcker um die Ecke Brötchen kauft oder beim Italiener einen Cappuccino trinkt, muss einen Kassenzettel ausgestellt bekommen. Die Bonpflicht ist Teil der Kassensicherungsverordnung und soll Steuerbetrug im Einzelhandel eindämmen: Wenn ein Bon ausgegeben wird, ist der Einkauf in der Kasse registriert. So kann das Finanzamt kontrollieren, ob für den Einkauf ordnungsgemäß Steuern abgeführt wurden oder nicht. Was plausibel erscheint, ärgert in der Praxis die Handwerksbetriebe: Die Bonpflicht stößt bei Westerwälder Bäckereien durchgehend auf große Kritik und Unverständnis.
Von Stephanie Kühr
Lesezeit: 4 Minuten
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