Justiz Tatvorwürfe waren teilweise nicht nachweisbar - Warum das Schöffengericht trotzdem durchgriff: Ungünstige Prognose: Pädophiler Onkel muss ins Gefängnis
Justiz Tatvorwürfe waren teilweise nicht nachweisbar - Warum das Schöffengericht trotzdem durchgriff
Ungünstige Prognose: Pädophiler Onkel muss ins Gefängnis
dpa
Montabaur. Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten ohne Bewährung ist ein 42-jähriger Mann verurteilt worden, weil er seine sechsjährige Nichte sexuell genötigt und missbraucht hat. Dies hat das Schöffengericht in Montabaur unter der Leitung von Richter Ralf Tries entschieden.
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Die Tat ereignete sich in der Silvesternacht 2016: Bei der Familienfeier im oberen Westerwald sperrte der Angeklagte seine Nichte in der Toilette ein, zog ihr die Strumpfhose aus und stellte sie mit gespreizten Beinen auf die Toilette. Als Motiv gab er an, sich sexuell erregen zu wollen (unsere Zeitung berichtete).