Westerwaldkreis
Unfälle: Anforderungen an Kliniken steigen

Nur noch spezialisierte Kliniken dürfen künftig schwerstverletzte Unfallopfer behandeln, die einen Arbeitsunfall erlitten haben. Die Gesetzliche Unfallversicherung hat die Richtlinien entsprechend geändert. Auch Kliniken in der Region müssen nun handeln. Foto: Röder-Moldenhauer

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Westerwaldkreis - Die Gesetzliche Unfallversicherung (GUV) hat ihre Richtlinien für die Versorgung von schwer und schwerstverletzten Unfallopfern geändert und abhängig vom Verletzungsgrad in drei Stufen unterteilt. Für Patienten bedeutet das: Nur noch spezialisierte Krankenhäuser dürfen in Zukunft Schwerstverletzte behandeln, die einen Arbeitsunfall hatten, sowie Schüler und Kindergartenkinder, die Opfer eines Unfalls wurden.

Lesezeit 3 Minuten
Westerwaldkreis – Die Gesetzliche Unfallversicherung (GUV) hat ihre Richtlinien für die Versorgung von schwer und schwerstverletzten Unfallopfern geändert und abhängig vom Verletzungsgrad in drei Stufen unterteilt. Für Patienten bedeutet das: Nur noch spezialisierte Krankenhäuser dürfen in Zukunft Schwerstverletzte behandeln, die einen Arbeitsunfall hatten, sowie Schüler und Kindergartenkinder, die Opfer eines Unfalls wurden.

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