Umstrittener Autohof bei Heiligenroth: Wald darf nicht gerodet werden
Heiligenroth/Koblenz
Umstrittener Autohof bei Heiligenroth: Wald darf nicht gerodet werden
Sascha Ditscher
Heiligenroth/Koblenz. Paukenschlag im Rechtsstreit um den Bau eines Autohofs bei Heiligenroth: Das Koblenzer Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die fünf Hektar große Waldfläche unweit der B 255 nicht gerodet werden darf.
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Grund: Bei der Verwirklichung des entsprechenden Bebauungsplans würden mehrere Tierdurchlässe funktionslos. Diese sind in einem bestandskräftigen Beschluss des Landesbetriebs Mobilität (LBM) festgesetzt.
Die Firma Bellersheim beabsichtigt dort den Bau eines Autohofs mit 60 Lkw- sowie 36 Pkw-Stellplätzen.